Das „Galgenfeld“ soll kein Gewerbegebiet werden – Erhalt der unbebauten Landschaft für Erholung, Klima und Landwirtschaft zwischen Rottenburg und Kiebingen.
Im Stadtentwicklungsplan 2020 aus dem Jahr 2008 wurden als mögliche Gewerbestandorte die
Gewanne „Ähneshalde“ und „Oberes Feld“ festgelegt. Damit stehen zukunftsfähige
Gewerbeflächen für Rottenburg zur Verfügung.
Mit der Einrichtung des Gewerbegebiets „Galgenfeld“ entsteht ein eklatanter Widerspruch
zwischen dem Schutz der Kulturlandschaft und der Zulassung eines Gewerbegebiets mit
verheerenden Folgen für die Natur und dem hohen Gut von Naherholung unterhalb des
Rammerts.
Der Gemeinderat Rottenburg hat sich am 21. März 2018 mit einer Zweidrittelmehrheit zur Erschließung des Gebiets „Herdweg“ (einst „Galgenfeld“) als weiteres Gewerbegebiet ausgesprochen. Rund ein Drittel der geplanten Ausdehnung liegt auf der Gemarkung der Ortschaft Kiebingen – weshalb uns Kiebinger diese Entscheidung stark berührt und zum Protest und Bürgerbegehren gegen das Vorgehen sowie die nicht ausreichende Berücksichtigung vorhandener anderer Standorte (z.B. aufgelassenes Industrie-Areal Queck bei der Kläranlage Rottenburg – die ja auch auf Kiebinger Gemarkung liegt) aufbringt.
Am 21. Oktober kommt es deshalb zu einem Bürgerentscheid
Mehr Informationen unter http://galgenfeld.info/